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Neue Verpackungsvorschriften Indonesien

Die Quarantänebehörde Indonesiens hat zum 01. September 2009 die Holzverpackungsbestimmungen verschärft und die Vorschriften nach FAO ISPM Standard 2002 eingeführt.

Unter dem Begriff "Holzverpackung" fallen sämtliche Umverpackungen, Paletten, Schlitten und Dunageholz, die mit der eigentlichen Ware eingeführt werden sollen. Hier verwendetes Holz mit einer Wandstärke von mehr als 6mm muss behandelt und nach dem ISPM 15 Standard gekennzeichnet sein.

Sendungen, die nach dem 01. September 2009, ohne behandeltem Holz in Indonesien entladen werden, dürfen nicht importiert werden. Die Verzollung ist dann nicht erlaubt und ein Re-export der Ware binnen einer Frist von 14 Tagen vorgeschrieben. Bei nicht erfolgtem Re-export und nach Ablauf dieser Frist wird das unbehandelte Holz, samt der Ware, vor Ort vernichtet.

Die Vorschriften finden als PDF Datei hier